Schulzahnpflege

Reglement der Schulzahnpflege Rüti
  • Die Schule ist von Gesetzes wegen verpflichtet, für die Ge-sunderhaltung der Zähne der Schülerinnen und Schüler besorgt zu sein. Ebenso sind die Eltern für eine ordentliche Zahnpflege ihres Kindes verantwortlich.

  • Die Schulgemeinde übernimmt die vollen Kosten für die jährliche Untersuchung ( Fr. 23.80) und gewährt an die Behandlungskosten einen Beitrag von 25%, bei einem Taxpunktwert / Fr. 2.80.

  • Alle Kinder, deren gesetzliche Vertreter in Rüti wohnen, sind beitragsberechtigt. Die Berechtigung dauert vom Kinder-garten bis zum Abschluss des neunten Schuljahres oder bis zum Austritt aus der Volksschule.

  • Ein Rütner Vertragszahnarzt ist frei wählbar. Die Schüler/ Innen werden vom gewählten Vertragszahnarzt aufgeboten. Auch die freie Wahl einer privaten Zahnärztin/Zahnarztes mit eidg. Fachausweis ist möglich. Die Eltern vereinbaren mit der frei gewählten Zahnärztin/Zahnarzt selber einen Termin und teilen der Schulverwaltung Name, Adresse und Telefon-nummer mit.

  • Die jährliche Untersuchung durch die Rütner Vertragszahn-ärzte wird jeweils direkt mit der Schulverwaltung abgerechnet. Die Untersuchung durch Privatzahnärzte wird den Schulen im Betrag von Fr. 23.80 separat in Rechnung gestellt oder der Betrag von Fr. 23.80 wird von den Eltern mit dem Gutschein und Rechnungskopie/Einzahlungsschein von den Schul-verwaltungen zurückgefordert. Nach abgeschlossener Be-handlung stellen die Rütner Vertragszahnärzte den Eltern eine Rechnung von 75% und den Schulen von 25%. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Stellt ein frei gewählter Zahnarzt die Behandlung zu 100% den Eltern in Rechnung, wird der Betrag von 25% zum Taxpunktwert von Fr. 2.80 durch Vorlegen der Rechnung und Einzahlungsschein in der Schul-verwaltung durch die Schulen den Eltern zurückvergütet.

  • Die Schülerinnen und Schüler haben zur festgesetzten Zeit mit gereinigten Zähnen zur Behandlung zu erscheinen. Sind sie verhindert, muss der Zahnarzt 24 Std. im Voraus benach-richtigt werden. Die Wiederanmeldung hat durch die Eltern zu erfolgen. Unentschuldigt versäumte Sitzungen gehen zu Lasten der Eltern.

  • Die Schulgemeinden übernehmen keine kieferorthopä-dischen Behandlungskosten.

Gesuche und Fragen
sind zu richten an:
Schulverwaltung Sek Rüti
Zentrum, Spitalstrasse 20
8630 Rüti
055 250 50 75
Schulzahnärzte
Dr. med. dent. O. El-Arousy
Werkstrasse 5
8630 Rüti
055 240 84 84

Dr. med. dent. P. Grau
Werkstrasse 5
8630 Rüti
055 240 55 77

Med. dent. J. von Reding
Dorfstrasse 44
8630 Rüti
055 240 85 86